Für die Spendenaktion können sich Vereine und Organisationen bewerben, die gemeinnützige Ziele, z. B. die Förderung der Jugendarbeit, des Sportes, der
Bildung, der Kultur, Seniorenhilfe, etc. verfolgen, einen aktuellen Freistellungsbescheid ihres zuständigen Finanzamtes besitzen, eine
Zuwendungsbestätigung (Spendenbescheinigung) ausstellen dürfen, ihren Sitz im Landkreis Südwestpfalz oder in den Städten Pirmasens und Zweibrücken
haben.
Der Bewerber benennt einen volljährigen Ansprechpartner, der für den Verein / die Organisation zuständig und verantwortlich ist. Der Ansprechpartner
versichert, in jeder Hinsicht ausreichend bevollmächtigt zu sein, für seinen Verein / seine Organisation in allen Belangen zu handeln.
Die Teilnahme über Dritte, wie z. B. Gewinnspielagenturen, ist nicht gestattet.
Die Sparkasse fördert keine Sekten sowie Projekte, die direkt und indirekt eine politische Partei oder eine parteinahe Institution begünstigen.
Vereine, Institutionen und Projekte, die Gewalt verherrlichen oder fördern, gegen Strafgesetze verstoßen, pornographisch, rassistisch oder
diskriminierend wirken oder in anderer Weise dem Ansehen der Sparkasse schaden, werden ebenfalls nicht unterstützt.
Das Einstellen folgender Inhalte, das Verlinken auf selbige ist unzulässig:
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Jugend- oder entwicklungsgefährdendes oder -beeinträchtigendes Material, insbesondere gewaltverherrlichende, pornografische oder sonst
sittenwidrige Inhalte
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Inhalte, die Hass, Gewalt oder jegliche Form der Diskriminierung fördern oder verherrlichen
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Unwahre Tatsachenbehauptungen oder Beleidigungen
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Vulgäre oder obszöne Ausdrücke, despektierlicher, provokativer und aggressiver Umgang mit anderen Nutzern
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Irreführende Inhalte
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Nicht genehmigte Produktwerbung
Sobald die Sparkasse Kenntnis von unzulässigen Inhalten erlangt oder der Verdacht solcher Inhalte besteht, ist sie jederzeit berechtigt, diese Inhalte
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Der Bewerber versichert, dass die von ihm gemachten Angaben wahrheitsgemäß, nach bestem Wissen und Gewissen erfolgen.
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