Nutzungsbedingungen
1. Allgemeines
1.1 Anbieter
Die Sparkasse stellt nach Maßgabe dieser Nutzungsbedingungen die technische Möglichkeit der Nutzung der Plattform bereit. Das Angebot der Sparkasse ist unentgeltlich.
Die Projektträger können Projekte auf der Plattform veröffentlichen und damit Spendenpunkte für ihre Vereine generieren.
Die Nutzungsbedingungen gelten neben allen im Rahmen der gesamten Spendenaktion dargestellten Beschreibungen und Regelungen auf der Internetseite www.heimat-lieben.de.
Bei der Registrierung auf der Spendenplattform erklären sich die Projektträger und Nutzer mit den hier beschriebenen Nutzungsbedingungen in vollem Umfang einverstanden.
1.2 Sparkasse und gesellschaftliches Engagement
Seit über 150 Jahren sind wir tief in der Region verwurzelt. Wir sind ein Teil von ihr und fühlen uns den Menschen hier verbunden. Sein Konto bei der Sparkasse Südwestpfalz zu führen, ist nicht nur eine Entscheidung für ein Finanzinstitut, es ist auch eine Entscheidung für die Region. Auch das verstehen wir unter „Heimat lieben“.
Wir engagieren uns seit vielen Jahren auf unterschiedliche Art und Weise, insbesondere als Förderer gemeinnütziger Projekte, in unserer Region. Damit leisten wir einen großen Beitrag, um die Lebensqualität unserer Region zu erhöhen, z.B. durch die Förderung kultureller und sportlicher Angebote. Es ist auch weiterhin unser Ziel, uns gemeinsam für eine lebenswerte Region, zu engagieren.
1.3 Ziel der Spendenaktion
Alle gemeinnützigen Vereine, Organisationen und Projekte aus dem Landkreis Südwestpfalz und den Städten Pirmasens und Zweibrücken können mitmachen und haben gleichermaßen eine Chance auf Unterstützung.
1.4 Spenden
1.5 Mögliche Teilnehmer bzw. Spendenempfänger
2. Teilnahmebedingungen
2.1 Umfang und Anerkenntnis der Teilnahmebedingungen
2.2 Teilnahmeberechtigung, Verantwortlicher, Ausschluss
Der Bewerber benennt einen volljährigen Ansprechpartner, der für den Verein / die Organisation zuständig und verantwortlich ist. Der Ansprechpartner versichert, in jeder Hinsicht ausreichend bevollmächtigt zu sein, für seinen Verein / seine Organisation in allen Belangen zu handeln.
Die Teilnahme über Dritte, wie z. B. Gewinnspielagenturen, ist nicht gestattet.
Die Sparkasse fördert keine Sekten sowie Projekte, die direkt und indirekt eine politische Partei oder eine parteinahe Institution begünstigen. Vereine, Institutionen und Projekte, die Gewalt verherrlichen oder fördern, gegen Strafgesetze verstoßen, pornographisch, rassistisch oder diskriminierend wirken oder in anderer Weise dem Ansehen der Sparkasse schaden, werden ebenfalls nicht unterstützt.
Das Einstellen folgender Inhalte, das Verlinken auf selbige ist unzulässig:
- Jugend- oder entwicklungsgefährdendes oder -beeinträchtigendes Material, insbesondere gewaltverherrlichende, pornografische oder sonst sittenwidrige Inhalte
- Inhalte, die Hass, Gewalt oder jegliche Form der Diskriminierung fördern oder verherrlichen
- Unwahre Tatsachenbehauptungen oder Beleidigungen
- Vulgäre oder obszöne Ausdrücke, despektierlicher, provokativer und aggressiver Umgang mit anderen Nutzern
- Irreführende Inhalte
- Aufrufe zu Boykotten oder unfriedlichen bzw. sonst rechtswidrigen Handlungen
- Nicht genehmigte Produktwerbung
Der Bewerber versichert, dass die von ihm gemachten Angaben wahrheitsgemäß, nach bestem Wissen und Gewissen erfolgen.
2.2.1 Projekte
Es können so viele Vereine oder gemeinnützige Organisationen mit je einem Projekt an der Spendenaktion „Spendenaktion Heimat lieben“ teilnehmen, bis das Gesamt-spendenvolumen der Sparkasse von 150.000 Euro erreicht ist. Pro Verein oder gemeinnütziger Organisation dürfen dabei Projekte für bis zu drei unterschiedliche "Abteilungen/Sparten" eingestellt werden. Beispielsweise zählen die unterschiedlichen Altersgruppen im Bereich „Fußball“ zu einer Sparte „Fußball“.
Von der Förderung ausgenommen sind Projekte, die sich auf die Anschaffung von Vereinskleidung für Kinder und Jugendliche beziehen (bis zum Alter von 18 Jahren).
2.3.1 Kosten
2.3.2 Bewerbung
Die Pflichtfelder des Teilnahmeformulars sind komplett auszufüllen. Der Freistellungsbescheid ist beizufügen. Die im Anmeldeprozess eingegebenen Daten können nachträglich nicht verändert oder ergänzt werden.
Die Bewerbungsunterlagen werden durch die Sparkasse u.a. auf Vollständigkeit und Gemeinnützigkeit geprüft. Die Beurteilung und Entscheidung liegt im Ermessen der Sparkasse. Ein Rechtsanspruch auf die Teilnahme an der Spendenaktion besteht nicht.
Im Rahmen der Vorstellung kann ein Logo, bei der Projektbeschreibung können maximal 25 Bilder mit hochgeladen werden. Die Bilder sind auf eine Dateigröße von insgesamt 8 MB beschränkt und müssen mindestens eine Auflösung von 480 x 315 px aufweisen. Die zulässigen Dateiformate sind: jpg und png.
Mit Einreichung der Bewerbungsunterlagen bestätigt der Verein/die Organisation, dass die eingereichten Unterlagen/Fotos keine Rechte Dritter verletzen, insbesondere keine Persönlichkeitsrechte und Urheberrechte verletzt werden.
Die Sparkasse ist berechtigt ohne Angabe von Gründen eine Registrierung abzulehnen. Eine Ablehnung erfolgt insbesondere dann, wenn die Registrierung nicht den rechtlichen oder den in den Nutzungsbedingungen aufgeführten Kriterien genügt oder dagegen verstößt.
2.3.3 Nutzung
2.3.4 Zeitraum
2.4 Einlösung von Spendencodes
2.5 Unterstützungsaktion
2.6 Wie komme ich an die Spendencodes
Diejenigen, die Spendencodes einlösen, dürfen somit entscheiden, welche Projekte mit welchen Beträgen aus dem Spendentopf gefördert werden.
Die Ausgabe der Spenden-Gutscheine liegt im Ermessen der Sparkasse. Ein Anspruch auf Ausgabe von Gutscheinen kann nicht geltend gemacht werden.
2.7 Benachrichtigung und Spendenauszahlung
Alle Projekte erhalten den bis zum 30. November des Jahres gesammelten Spendenbetrag ausgezahlt.
2.8 Kommentierung
3. Aussetzung des Wettbewerbs
4. Haftungsbeschränkungen
Jeder Bewerber stellt die Sparkasse mit seiner Teilnahme von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die Dritte aus den Angaben der Bewerber herleiten.
Verstößt ein eingereichtes Bild gegen Rechte Dritter, stellt der Teilnehmer die Sparkasse insoweit von allen Ansprüchen Dritter und den Kosten der damit verbundenen Rechtsverteidigung frei.
Der Bewerber verpflichtet sich, nur Bilder und Texte einzustellen, an denen er die Rechte besitzt oder sicherzustellen, dass keine Verletzung von Rechten Dritter vorliegt. Ein Verstoß gegen Rechte Dritter liegt zum Beispiel vor, wenn Texte oder Bilder Dritter ohne deren Einwilligung verwendet werden.
Die Sparkasse kann ferner nicht für technische Störungen haftbar gemacht werden. Sie übernimmt ebenfalls keine Haftung für abgesendete, aber nicht zugegangene Anmeldungen.
5. Datenschutz
Durch die Teilnahme an der Spendenaktion erklärt sich der Teilnehmer ausdrücklich damit einverstanden, dass die Sparkasse die erforderlichen Daten für die Abwicklung der Aktion speichert und mit der Durchführung beauftragten Partnern zugänglich machen darf. Die Sparkasse behält sich vor, in den Medien über die Aktion zu berichten, bzw. berichten zu lassen. Es steht dem Teilnehmer jederzeit frei, schriftlich oder per E-Mail an info@spk-swp.de gegenüber der Sparkasse per Widerruf die Einwilligung aufzuheben und somit von der Teilnahme zurückzutreten.
6. Sonstiges
7. Rechtsweg
Pirmasens, im März 2025